AGB

§1 Geltungsbereich und Allgemeines

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen, insbesondere Verträge, Leistungen und Lieferungen, von Graf & Schweikert GbR, soweit nicht schriftlich in Einzelverträgen andere Vereinbarungen getroffen werden.  
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, Graf & Schweikert GbR hat diese vorher schriftlich akzeptiert.  
(3) Vertragssprache ist Deutsch.  
(4) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der bestellten Ware und Leistungen nicht einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und er eine natürliche Person ist (§ 13 BGB). Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).  
(5) Die AGB sind unterteilt in einen Allgemeinen und in einen Besonderen Teil sowie die Allgemeinen Schlussbestimmungen. Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils und die Allgemeinen Schlussbestimmungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Graf & Schweikert GbR. Die Bestimmungen des Besonderen Teils gelten für Rechtsgeschäfte, die die entsprechenden Leistungen zum Gegenstand haben. Soweit in den Bestimmungen der Besonderen Teile keine von den Bestimmungen des Allgemeinen Teils abweichende Regelungen getroffen werden, bleibt es bei den Bestimmungen des Allgemeinen Teils.
(6) Begriffserläuterung Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff „Unternehmen“ nicht nur natürliche und juristische Personen, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln, sondern auch Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sowie sonstige Organisationen mit wirtschaftlicher oder unternehmerischer Tätigkeit.  

§2 Vertragsinhalt und Vertragsabschluss

(1) Graf & Schweikert GbR bietet den Kunden verschiedene Leistungen an. Sie führt Auftragsproduktionen, Postproduktionen oder die Erstellung von digitalen Medien durch.  
(2) Der Vertrag zwischen Graf & Schweikert GbR und dem Kunden kommt entweder dadurch zustande, dass der Kunde das Angebot von Graf & Schweikert GbR schriftlich annimmt oder dadurch, dass der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung von Graf & Schweikert GbR erhält.  
(3) Das Angebot von Graf & Schweikert GbR gilt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, zwei Wochen ab Zugang beim Kunden. Nach Ablauf der Frist von zwei Wochen ist Graf & Schweikert GbR nicht mehr an das Angebot gebunden.  
(4) Der Umfang der von Graf & Schweikert GbR zu erbringenden Leistungen wird allein durch das Angebot und die jeweiligen Leistungsbeschreibungen festgelegt. Sofern der Kunde keine konkreten Vorgaben gemacht hat, besteht bei der Auftragsbearbeitung durch Graf & Schweikert GbR Gestaltungsfreiheit. Es gelten ergänzend diese AGB.  

§3 Preise und Abrechnung

(1) Sofern der Vertrag durch Annahme des Angebots zustande kommt, gilt der im Angebot genannte Preis. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise sind Nettopreise, d.h. sie verstehen sich zzgl. der aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Gewährung von Rabatten oder Skonti ist im Angebot schriftlich festgehalten.  
(2) Für Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind wie z.B. dienst- oder werkvertragliche Leistungen auf Zeit- oder Materialbasis, erfolgt die Berechnung nach Maßgabe der Preisklassen des jeweils gültigen Preisverzeichnisses und eventuell sonstiger Konditionen.  
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beinhalten die Preise keine Versandkosten, Verpackungskosten, Transportkosten sowie Transportversicherungen. Solche Kosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern nicht das Gesetz eine Kostenübernahme zwingend vorschreibt.  
(4) Bei der Umsetzung einer Auftragsproduktion durch die Graf & Schweikert GbR gelten die im Vorfeld abgestimmte Kalkulation, der dokumentierte Stand der Konzeption sowie die jeweils maßgeblichen technischen Vorgaben als verbindliche Bestandteile des Vertrags.
(5) Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen wie z.B. Änderung des Drehbuchs, des Drehkonzepts, der wesentlich gesetzten Parameter der (Post-) Produktion bzw. der Leistungen berechtigt Graf & Schweikert GbR den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit Graf & Schweikert GbR darauf hingewiesen hat.  
(6) Sofern sich nach Vertragsschluss die auftragsbezogenen Kosten wesentlich ändern, werden die Parteien sich über eine Anpassung der Preise verständigen. Wesentlich ist eine Änderung dann, wenn sich die Entgelte um mehr als 20 % ändern. Scheitert eine Einigung ist Graf & Schweikert GbR berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.  
(7) Sollte der Auftraggeber fest gebuchte und bestätigte Termine nicht wahrnehmen bzw. kurzfristig absagen, wird eine Ausfallgebühr in folgender Höhe fällig  
● 50 % der im Angebot aufgeführten Leistungen, sollte die Produktion nach Auftragsbestätigung zwischen vierzehn und sieben Tagen vor Produktionsbeginn abgesagt werden
● 75 % bei Absage zwischen sieben Tagen und 48 Stunden
● 100 % bei Absage weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn.  
Muss die Produktion am Drehtag aufgrund unvorhersehbarer Umstände, die weder vom Kunden noch von Graf & Schweikert GbR zu vertreten sind (z. B. Unwetter), abgebrochen werden, tragen Kunde und Graf & Schweikert GbR die Kosten für einen Ersatz-Drehtag zu gleichen Teilen.
(8) Erstreckt sich die Leistung von Graf & Schweikert GbR über einen längeren Zeitraum (mehr als 3 Monate Bearbeitungszeit) oder beinhaltet die Leistung ein Auftragsvolumen von mehr als EUR 5.000,00 netto, so ist Graf & Schweikert GbR berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Von diesen Abschlagszahlungen werden zur Zahlung fällig 40% der Gesamtvergütung bei Vertragsschluss und 60% nach 10 Tagen nach dem Datum der Schlussrechnung. Auslagen und Kosten sind bei Erhalt der hierfür angefertigten Rechnung fällig.
(9) Im Angebot enthalten sind zwei Korrekturschleifen. Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand gemäß dem gültigen Stundensatz berechnet.

§4 Zahlung und Zahlungsverzug

(1) Zur Abgeltung der von Graf & Schweikert GbR zu erbringenden Leistungen und der Rechteübertragung zahlt der Kunde eine Vergütung.  
(2) Alle Rechnungen werden innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung brutto ohne Abzug fällig. Die Entgegennahme von Schecks ist ausgeschlossen.  
(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, tilgen Zahlungen des Kunden stets die älteste bestehende Schuld.  
(4) Im Falle des Verzugs werden die gesamten Forderungen von Graf & Schweikert GbR sofort fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist Graf & Schweikert GbR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Verträgen mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB, 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Verträgen mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.  
(5) Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt oder gerät er mit der Zahlung in Verzug, so ist Graf & Schweikert GbR berechtigt, sofortige Zahlung aller offenen, auch den noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Desgleichen ist Graf & Schweikert GbR berechtigt, laufende Aufträge für den Kunden für die Dauer des Zahlungsverzugs einzustellen.  

​​§5 Lieferung / Bereitstellung von Leistungen

(1) Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von Graf & Schweikert GbR bestätigt wurden. Die Einhaltung setzt voraus, dass der Kunde alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig übermittelt. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden verlängern die Lieferzeit entsprechend.
(2) Sofern die vertraglich geschuldete Leistung in digitaler Form erfolgt (z. B. Video-Dateien, Grafiken, Konzepte, digitale Fassungen), erfolgt die Bereitstellung in der Regel per Download-Link, Datenübertragung (z. B. Cloud, E-Mail) oder über gesicherte Plattformen. Mit dem Bereitstellen der Datei(en) an den Kunden oder einen von ihm benannten Dritten gilt die Leistung als geliefert.
(3) Soweit eine physische Lieferung (z. B. Datenträger, Drucke, USB-Sticks, DVD/Blu-ray-Master) vereinbart wurde, erfolgt der Versand auf Gefahr und Kosten des Kunden, sofern nicht anders geregelt. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das Versandunternehmen übergeben wurde, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher i.S.d. § 13 BGB.
(4) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Der Versand erfolgt nach Wahl von Graf & Schweikert GbR auf Kosten und Gefahr des Kunden. Schreibt der Kunde einen bestimmten Transportweg vor, so trägt er die dadurch eventuell entstehenden Mehrkosten.
(5) Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfall technischer Infrastruktur oder Lieferverzögerungen Dritter, die außerhalb des Einflussbereichs von Graf & Schweikert GbR liegen, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Störung. Graf & Schweikert GbR informiert den Kunden unverzüglich über solche Umstände.
(6) Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen, die über geringfügige Anpassungen hinausgehen (z. B. neue Drehtermine, konzeptionelle Umstellungen, Änderungen am Material), verschieben sich etwaige zugesagte Liefertermine entsprechend. Graf & Schweikert GbR wird über Auswirkungen auf Zeitplan und Kosten informieren.
(7) Graf & Schweikert GbR ist berechtigt, Teillieferungen oder Zwischenfassungen zu erbringen, sofern dies für den Projektfortschritt sinnvoll und dem Kunden zumutbar ist. Teillieferungen gelten als selbständige Erfüllung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§6 Gewährleistung

(1) Graf & Schweikert GbR gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Sachmängeln im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind. Als Sachmangel gilt ausschließlich die objektive Abweichung von vereinbarten Anforderungen oder wesentlichen Qualitätsmerkmalen.
(2) Die erbrachten Leistungen beinhalten künstlerisch-kreative Bestandteile. Eine Beanstandung aufgrund subjektiver Geschmacksabweichungen oder ästhetischer Präferenzen ist ausgeschlossen, sofern die Leistung dem vereinbarten Briefing, Konzept oder Zielbild entspricht.
(3) Bei berechtigten Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nachbesserung. Graf & Schweikert GbR kann nach eigenem Ermessen den Mangel beseitigen oder eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Eine Nachbesserung gilt frühestens nach zwei erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen.
(4) Nur wenn die Nachbesserung endgültig scheitert oder abgelehnt wird, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt oder Minderung zu. Schadensersatzansprüche richten sich nach §7 dieser AGB.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Werkleistungen zwölf Monate ab Übergabe des Werkes. Für offensichtliche Mängel besteht eine Rügepflicht innerhalb von zehn Werktagen nach Abnahme. Bei verspäteter Anzeige gelten diese Mängel als genehmigt.
(6) Die Geltendmachung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen, wenn Veränderungen an der Produktion durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen wurden oder die Produktion entgegen ihrer Zweckbestimmung genutzt wurde.

§7 Haftung

(1) Die Verwertung der Leistungen von Graf & Schweikert GbR durch den Kunden geschieht auf eigenes Risiko. Eine Haftung nach Absatz 2 bleibt hiervon unberührt.  
(2) Graf & Schweikert GbR leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Grundsatz, nur in folgendem Umfang: Graf & Schweikert GbR haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Graf & Schweikert GbR bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet Graf & Schweikert GbR auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet Graf & Schweikert GbR nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Graf & Schweikert GbR haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflichten). Graf & Schweikert GbR haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet Graf & Schweikert GbR im Übrigen nicht. Die in diesem Absatz in den Sätzen 1 bis 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.  
(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Graf & Schweikert GbR.  
(4) Graf & Schweikert GbR bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen. Insbesondere haftet Graf & Schweikert GbR dann nicht, wenn der Eintritt des Schadens durch Erfüllung der dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflichten vermeidbar gewesen wäre.  

§8 Rechtegarantie des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung durch Graf & Schweikert GbR erforderlichen Rechte zu erwerben. Graf & Schweikert GbR geht bei der Verwendung von Vorlagen oder Materialien, die vom Kunden übergeben worden sind davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind und der Kunde über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
(2) Der Kunde garantiert, dass er Inhaber aller Urheber- und Leistungsschutzrechte ist und dass erforderliche Genehmigungen erteilt worden sind, die für die Leistung von Graf & Schweikert GbR erforderlich sind. Graf & Schweikert GbR haftet nicht für Verletzung von Rechten Dritter, sofern Graf & Schweikert GbR bei der Leistungserbringung Weisungen, Spezifikationen oder Anweisungen des Kunden beachtet hat oder vom Kunden übergebene Materialien benutzt hat. Der Kunde stellt Graf & Schweikert GbR dementsprechend von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung derartiger Rechte frei, übernimmt auch die Kosten der Rechtsverteidigung gegen derartige Ansprüche. Graf & Schweikert GbR ist zu einer Rechtsverteidigung nicht verpflichtet.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Nutzung der Aufnahmen erforderlichen Zustimmungen (z. B. Einwilligungen abgebildeter Personen gemäß DSGVO) vorliegen und haftet für die rechtmäßige Erhebung und Weitergabe dieser Daten an Graf & Schweikert GbR.

§9 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

(1) Das Recht der Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Graf & Schweikert GbR anerkannt sind.  
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.  

§10 Pfandrecht

An dem vom Kunden übergebenen Material steht Graf & Schweikert GbR wegen aller Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ein vertragliches Pfandrecht zu.

§11 Versicherungen

(1) Die Graf & Schweikert GbR zur Bearbeitung übergebenen Gegenstände und Materialien werden von Graf & Schweikert GbR nicht, insbesondere nicht gegen Diebstahl, Feuer oder Wasser, versichert. Es obliegt dem Kunden, insofern für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Dies gilt insbesondere für Originalbänder und anders Ausgangsmaterial, dessen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung nur durch unverhältnismäßig hohe Aufwendungen ausgeglichen werden kann.  
(2) Auf Wunsch des Kunden werden die Lieferungen auf seine Kosten gegen Transportschäden versichert.  

§12 Nennungsrecht und Referenzwerbung

(1) Graf & Schweikert GbR ist berechtigt, seinen Namen und sein Logo wie auch ein Impressum in die Produktionen einzubinden. Gleiches gilt für die branchenüblichen Fotohinweise. Der Kunde ist verpflichtet, alle Schutzvermerke wie Copyrightvermerke unverändert beizubehalten.  
(2) Graf & Schweikert GbR ist berechtigt, den Kunden als Auftraggeber zu benennen und/oder nach Veröffentlichung der Produktion durch den Kunden die Leistung für den Kunden als Referenz zu benennen, insbesondere Ausschnitte des Produkts auf dem Internetauftritt unter der Domain
www.purpose-stories.de und unter den Social Media Kanälen von Graf & Schweikert GbR zu präsentieren und/oder die Geschäftsverbindung zu dem Kunden bekannt zu geben.

§13 Zusammenarbeit / Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Sofern der Kunde zur Ausführung der vertraglichen Leistungen durch Graf & Schweikert GbR Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen muss, ist der Kunde verpflichtet, dies rechtzeitig zu tun, so dass sich die Erfüllung durch Graf & Schweikert GbR nicht verzögert. Der Kunde garantiert, dass seine Angaben richtig und vollständig sind. Graf & Schweikert GbR ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit oder Zulässigkeit der Nutzung zu prüfen. Die Unterlagen und Informationen werden von Graf & Schweikert GbR unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist.  
(2) Überlässt Graf & Schweikert GbR dem Kunden Entwürfe oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit, gelten diese als genehmigt, sofern der Kunden nicht innerhalb der Frist von Graf & Schweikert GbR zur Nachbesserung auffordert.  
(3) Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen verantwortlich, insbesondere wird er die erforderliche Anzahl kompetenter Mitarbeiter zur Verfügung stellen und die notwendigen technischen Voraussetzungen schaffen.

§14 Rechte

(1) Graf & Schweikert GbR räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der erstellten Produktion ein. Die Nutzung darf nur im vereinbarten Rahmen und nur für die ausdrücklich im Angebot genannten Zwecke erfolgen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, wird das Nutzungsrecht zeitlich unbegrenzt und räumlich unbeschränkt eingeräumt. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder eine Nutzung in abweichendem Kontext (z. B. veränderte Zielgruppen, Produkte oder Plattformen) bedarf der schriftlichen Zustimmung von Graf & Schweikert GbR.
(3) Die Auswertung der Produktion im Rahmen von Kinoausstrahlungen oder Fernsehübertragungen (öffentlich-rechtlich, privat oder international) ist ausschließlich mit gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig. Insbesondere die Nutzung GEMA-pflichtiger Musik, die Rechteklärung abgebildeter Personen und die Einhaltung sendespezifischer Anforderungen obliegen dem Auftraggeber, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Die Einbindung von Musik, Sprachaufnahmen, Stock-Footage oder anderen Drittmaterialien erfolgt auf Grundlage der für das Projekt vereinbarten Lizenznutzung. Diese gilt ausschließlich für die im Angebot definierten Medien (z. B. Social Media, Web, POS) und Verbreitungswege. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Graf & Schweikert GbR vorab über sämtliche geplanten Verbreitungskanäle zu informieren. Erweiterte Nutzungen (z. B. Paid Ads, Broadcast, Kino) erfordern eine gesonderte Lizenzierung und gegebenenfalls Nachlizenzgebühren.
(5) Werden durch den Auftraggeber eigenes Material (z. B. Logos, Bilder, Musik, Texte) eingebracht, so garantiert dieser, dass sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte für die vereinbarte Produktion und Veröffentlichung vorliegen. Der Auftraggeber stellt Graf & Schweikert GbR insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(6) Sofern bei der Produktion KI-gestützte Tools (z. B. zur Generierung von Bild-, Text-, Musik- oder Sprachmaterialien) eingesetzt werden, erfolgt deren Verwendung unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Lizenzbedingungen der eingesetzten Plattformen oder Software. Graf & Schweikert GbR übernimmt keine Gewähr für die absolute Rechtefreiheit solcher Inhalte, sofern diese nach bestem Wissen und im Rahmen zulässiger Nutzung verwendet wurden.
(7) Eine Bearbeitung, Umgestaltung oder Erweiterung der Produktion durch Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von Graf & Schweikert GbR nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Schnittveränderungen, Musikwechsel, visuelle Veränderungen oder Übersetzungen.
(8) Nicht verwendetes Material (z. B. Rohmaterial, alternative Takes, unbearbeitete Tonspuren) verbleibt im Eigentum von Graf & Schweikert GbR. Dieses darf zu eigenen Zwecken, insbesondere zur Portfolio-, Archiv- oder Referenznutzung, verwendet werden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
(9) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede nicht vereinbarte oder darüber hinausgehende Nutzung im Vorfeld mit Graf & Schweikert GbR abzustimmen. Ein Verstoß gegen die vereinbarten Nutzungsrechte kann Schadensersatzansprüche auslösen.

§15 Aufbewahrung

(1) Die Aufbewahrung des vom Kunden übergebenen Materials zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten, insbesondere Film- und Bandmaterial, erfolgt nach Wahl von Graf & Schweikert GbR. Graf & Schweikert GbR ist berechtigt, die Materialien selbst oder bei Dritten einzulagern oder einlagern zu lassen.  
(2) Der Hinterleger gilt als verfügungsberechtigter Inhaber des Materials. Graf & Schweikert GbR wird Eigentums- und sonstige Rechtsverhältnisse an dem Material nicht prüfen.  
(3) Annahme und Rückgabe des Materials erfolgt während der Geschäftszeiten von Graf & Schweikert GbR. Die Rückgabe setzt die vollständige Bezahlung der vom Kunden geschuldeten Vergütung voraus.  
(4) Graf & Schweikert GbR ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Material an den Inhaber mit Empfangsbestätigung ohne Prüfung der Legitimation auszuhändigen oder die Aushändigung von einer schriftlichen Zustimmung des Hinterlegers abhängig zu machen.  
(5) Graf & Schweikert GbR verpflichtet sich, das Original-, Bild- und Tonmaterial des gelieferten Werkes 1 Jahr, bei fertigen Spots oder sonstigen Produktionen (Auftragsproduktion) 2 Jahre zu lagern. Vor Ablauf der jeweiligen Frist kann der Auftraggeber schriftlich die Dauer einer weiteren, diesfalls kostenpflichtigen Aufbewahrung vereinbaren.  
(6) Mit der Ablieferung der sendefähigen Kopie geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn das Material bei Graf & Schweikert GbR, bei einer von ihm beauftragten Kopieranstalt oder in einem von ihm beauftragten Archiv gelagert wird.  

§ 1 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern die von Graf & Schweikert GbR ausgelieferten Produkte bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag zwischen dem Kunden und Graf & Schweikert GbR im Eigentum von Graf & Schweikert GbR. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, das Produkt sorgsam zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, vor Übergang des Eigentums über das Produkt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Graf & Schweikert GbR zu verfügen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung des Produkts, hat der Kunde Graf & Schweikert GbR sofort schriftlich Meldung zu machen und den Dritten unverzüglich auf das Vorbehaltseigentum von Graf & Schweikert GbR hinzuweisen.
(2) Bei Verträgen mit Unternehmern Die von Graf & Schweikert GbR ausgelieferten Produkte bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag zwischen dem Kunden und Graf & Schweikert GbR im Eigentum von Graf & Schweikert GbR. Das gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn Graf & Schweikert GbR sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Graf & Schweikert GbR ist berechtigt, das Produkt zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhalten hat. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Sache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde Graf & Schweikert GbR unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Graf & Schweikert GbR die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Graf & Schweikert GbR entstandenen Ausfall. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an Graf & Schweikert GbR in Höhe des mit Graf & Schweikert GbR vereinbarten Kaufpreises ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Graf & Schweikert GbR, die Forderung nach Offenlegung der Abtretung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Graf & Schweikert GbR wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.  

§ 2 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Um Gewährleistungsrechte geltend machen zu können, ist der Kunde verpflichtet, die Produkte unverzüglich nach Zurverfügungstellung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind Graf & Schweikert GbR unverzüglich, spätestens aber binnen sieben Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss eine zumutbare, detaillierte Beschreibung des Mangels und der Auswirkung des Mangels beinhalten.  
(2) Versteckte Mängel, also Fehler, die sich erst später zeigen, sind Graf & Schweikert GbR ebenfalls unverzüglich, spätestens aber binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Mangels, schriftlich anzuzeigen.  
(3) Bei einer Verletzung der Untersuchung- und Rügeobliegenheit, gilt das Produkt hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt. Ansprüche hinsichtlich dieses Mangels entfallen.  III. Besondere Bestimmungen für Werk- und Dienstleistungen § 1 Unteraufträge Graf & Schweikert GbR ist nicht verpflichtet, werk- oder dienstvertragliche Leistungen höchstpersönlich zur Verfügung zu stellen. Vielmehr ist Graf & Schweikert GbR berechtigt, Dritte, wie insbesondere freie Mitarbeiter oder sonstige Unterauftragnehmer, zur Erbringung der gegenüber dem Kunden geschuldeten Leistungen einzuschalten und diese Leistungen von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen.

III. Besondere Bestimmungen für Werk- und Dienstleistungen

§1 Unteraufträge

Graf & Schweikert GbR ist nicht verpflichtet, werk- oder dienstvertragliche Leistungen höchstpersönlich zur Verfügung zu stellen. Vielmehr ist Graf & Schweikert GbR berechtigt, Dritte, wie insbesondere freie Mitarbeiter oder sonstige Unterauftragnehmer, zur Erbringung der gegenüber dem Kunden geschuldeten Leistungen einzuschalten und diese Leistungen von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen.

§ 2 Abnahme

(1) Da es sich bei den Produktionen und Dienstleistungen von Graf & Schweikert GbR auch um künstlerische Arbeiten handelt und diese der künstlerischen Freiheit unterliegen, wird die Abnahme primär auf technische Aspekte gestützt.  
(2) Graf & Schweikert GbR wird die Fertigstellung von Leistungen, insbesondere Auftragsproduktionen oder Postproduktionen dem Kunden anzeigen und zur Abnahme übergeben.  
(3) Der Kunde wird die Leistung von Graf & Schweikert GbR innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Anzeige prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Reaktion des Kunden oder verwendet der Kunde die Leistungen von Graf & Schweikert GbR ohne weitere Prüfung, gilt die Leistung als abgenommen.  
(4) Zeigt Graf & Schweikert GbR die Fertigstellung nicht an, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Anzeige der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.  

§ 3 Kündigung

(1) Schließen die Parteien einen Vertrag auf unbestimmte Zeit, kann der Kunde frühestens 3 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen.  
(2) Schließen die Parteien einen Vertrag auf bestimmte Zeit, verlängert sich der Vertrag jeweils um 6 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.  
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Graf & Schweikert GbR ist berechtigt, den Vertrag bei einem wesentlichen Vertragsverstoß, insbesondere bei einem Verstoß gegen § 8 oder wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung mehr als zwei Monate in Verzug ist, zu kündigen. Der Kunde ist nur dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn er zuvor Graf & Schweikert GbR schriftlich abgemahnt hat und zur Einhaltung der vertraglichen Pflichten aufgefordert hat, sofern der Vertragsverstoß seinem Wesen nach heilbar ist.  

§4 Hinweis zur Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse

Die Meldepflicht ermöglicht die korrekte Berechnung der Künstlersozialabgabe (§ 27 KSVG). Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Unternehmer, die zum Kreis der Abgabepflichtigen nach § 24 KSVG gehören oder regelmäßig Entgelte an Künstler oder Publizisten zahlen, verpflichtet, sich selbst bei der KSK zu melden. Dies kann zunächst formlos schriftlich, per Fax oder E-Mail, aber auch telefonisch geschehen. Die KSK prüft die grundsätzliche Abgabepflicht und stellt sie ggf. in einem gesonderten Bescheid fest. Bis zum 31. März eines jeden Jahres müssen die Unternehmen der KSK die Entgelte mitteilen, die sie im abgelaufenen Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlt haben (Bemessungsgrundlage). Für die Meldung wird von der KSK ein gesondertes Formular versandt. Falls Ihnen das Meldeformular der KSK noch nicht vorliegt, melden Sie sich bitte umgehend telefonisch oder schriftlich, per Fax oder E-Mail. Unternehmer, die ihren Meldepflichten nicht rechtzeitig nachkommen, werden von der KSK eingeschätzt (§ 27 Abs. 1 Satz 3 KSVG). Die so vorgenommene Schätzung kann nur durch die Abgabe der konkreten Entgeltmeldung berichtigt werden. Die Verletzung der gesetzlichen Melde- und Aufzeichnungspflichten ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld verfolgt werden kann.

IV. AllGemEINE SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien den angestrebten wirtschaftlichen Zweck bestmöglich erfüllen.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Graf & Schweikert GbR.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand der Sitz der Graf & Schweikert GbR. Die Graf & Schweikert GbR behält sich das Recht vor, Ansprüche auch vor einem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen. Ist der Kunde kein Kaufmann, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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